Honda ist aus einem mehr als achtjährigen Rechtsstreit in den USA als Sieger hervorgegangen. In der von Besitzern der Modelle CR-V und Accord eingereichten Klage wurde behauptet, dass die Fahrerassistenzsysteme der Fahrzeuge anfällig für „Phantombremsungen“ seien – eine plötzliche, unerwartete Verzögerung ohne erkennbares Hindernis.
Hätten die Kläger Erfolg gehabt, hätte der Autohersteller Schadensersatz in Millionenhöhe zahlen müssen.
Der Kern des Streits
Der Rechtsstreit begann Mitte 2018 und drehte sich um mehrere hochentwickelte Fahrerassistenztechnologien, darunter:
– Kollisionsminderndes Bremsen
– Adaptive Geschwindigkeitsregelung mit Low-Speed Follow
– Spurhalteassistent
– Abweichung bei Verlassen der Straße
Die Kläger argumentierten, dass diese Systeme versagen und Bremsereignisse auslösen könnten, die nicht durch tatsächliche Gefahren ausgelöst wurden. Dieses Phänomen, das oft als „Phantombremsung“ bezeichnet wird, gibt in der Automobilindustrie zunehmend Anlass zur Sorge, da Fahrzeuge bei der Navigation zunehmend auf Sensoren und Kameras angewiesen sind.
Vom Einzelanspruch zum konsolidierten Fall
Was als konkrete Beschwerde bezüglich des 2017 Honda CR-V begann, entwickelte sich schließlich zu einer viel größeren rechtlichen Anfechtung. Da immer mehr Eigentümer ähnliche Probleme meldeten, wurden mehrere Sammelklagen eingereicht, die verschiedene Modelle und Jahre abdeckten.
Um das Gerichtsverfahren zu optimieren, wurden diese verschiedenen Ansprüche in einer einzigen, umfangreichen Klage zusammengefasst. Der Anwendungsbereich wurde schließlich eingegrenzt, um sich speziell auf die Kollisionsschutzbremssysteme zu konzentrieren, die in folgenden Bereichen zu finden sind:
– Honda CR-V 2017–2019
– Honda Accord 2018–2020
Hondas Verteidigung: Unvollkommenheit vs. Defekt
Während des Versuchs behauptete Honda nicht, dass seine Technologie perfekt sei. Stattdessen konzentrierte sich das Unternehmen auf die Unterscheidung zwischen einem System, das Einschränkungen aufweist, und einem System, das rechtlich „fehlerhaft“ ist.
Hondas Verteidigung ruhte auf zwei Hauptpfeilern:
1. Sicherheitsnutzen: Das Unternehmen argumentierte, dass die Systeme trotz gelegentlicher Fehler die Häufigkeit von Auffahrunfällen erheblich reduzieren, was einen Nettovorteil für die Fahrersicherheit darstellt.
2. Transparenz: Honda behauptete, dass die Grenzen dieser automatisierten Systeme den Verbrauchern in den Bedienungsanleitungen der Fahrzeuge klar dargelegt würden.
Diese Unterscheidung ist im modernen Automobilrecht von entscheidender Bedeutung: Da softwaregesteuerte Sicherheitsfunktionen zum Standard werden, müssen Gerichte entscheiden, ob ein System „perfekt“ sein muss, um eine Haftung zu vermeiden, oder ob es lediglich seine beabsichtigte Sicherheitsfunktion zuverlässig genug erfüllen muss, um seine Anwesenheit zu rechtfertigen.
Das Urteil untermauert die Rechtsprechung, dass technische Mängel in der Fahrerassistenzsoftware nicht automatisch einen Herstellermangel darstellen, sofern die Einschränkungen des Systems dem Nutzer mitgeteilt werden.
Schlussfolgerung
Durch den Sieg in diesem Fall vermeidet Honda eine massive finanzielle Auszahlung und schafft einen bedeutenden Präzedenzfall hinsichtlich der rechtlichen Verantwortung der Automobilhersteller für die Nuancen automatisierter Fahrtechnologien.
